Abfallverzeichnis

Verordnung – AVV

Abfallverzeichnis

Die Batterien werden gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis kategorisiert.  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis.
(Abfallverzeichnis – Verordnung – AVV)

Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten.  
(AVV191211*)


Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 191211 fallen.

(AVV191212)


Batterien u. Akkumulatoren, die unter 160601, 160602 oder 160603 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten.        

(AVV200133*)


Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 200133 fallen.                     

(AVV200134)


Bleibatterien

(AVV160601*)


Nickel Cadmium Batterien  

(AVV160602*)


Quecksilber enthaltende Batterien

(AVV160603*)


Alkalibatterien      

(AVV160604)


Andere Batterien u. Akkumulatoren

(AVV160605)
     
 

gefährliche Stoffe werden mit * gekennzeichnet